Personal Training ab 02.11.2020 / Zweiter Lockdown:
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Nach aktuellem Stand dass Personal Training unter Einbehaltung der
Abstands- und Hygieneregeln weiterhin "zulässig" ist (1:1).
- Auch eine 1:2-Betreuung wäre "zulässig", wenn die zweite Person im gleichen Haushalt wie die erste Person lebt.
Allerdings
sind die Verordnungen, die die Grundsatzempfehlung der
Mininisterpräsidenten-Bundeskanzlerin-Runde umsetzen noch nicht online.
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist das abzuwarten.
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JÖRG
LINDER
AKTIV-TRAINING
Master
of Arts in Gesundheitsmanagement und Prävention
Triathlon-Trainer-B-Lizenz
(Langdistanz)
Kontakt
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